News aus unserer Kanzlei
Transparenzregister
Stand Dezember 2021:
(Ergänzung zu unserem Email-Rundschreiben vom 19. August 2021)
Über verschachtelte und undurchsichtige Beteiligungskonstruktionen gelingt es immer wieder Geld aus kriminellen Geschäften zu "waschen".
Mit dem Geldwäschegesetz versucht der Gesetzgeber dem entgegenzuwirken. Es regelt verschiedene Meldepflichten (Sie kennen vielleicht die Meldepflicht von Barzahlungen jenseits der 10.000 €). Unter anderem sind Gesellschaften verpflichtet, Daten zu ihren "wirtschaftlich Berechtigten" im Transparenzregister offen zu legen - zumindest soweit die Beteiligung bzw. das Stimmrecht über 25 % liegt.
Die seit Juni 2021 gültige Gesetzesänderung bedeutet für viele Unternehmen konkreten Handlungsbedarf.
Was Sie jetzt genau tun müssen…… lesen Sie bitte hier in unserer Mandanteninfo Transparenzregister Stand Aug21.pdf.
Sollten Sie Fragen "Rund um das Thema - Transparenzregister" haben, so wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht / Rechtsanwalt.
Bitte beachten Sie, dass wir als Steuerberater aus berufsrechtlichen Gründen hier keine Beratung vornehmen dürfen.
Sollten Sie keinen Rechtsanwalt in Ihrem Umfeld haben, so empfehlen wir Ihnen gernen einen fachlich spezialisierten Kollegen aus unserem Fachberaterzentrum.

Artikel vom: 05.01.2022
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