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Schnelles Handeln für Gesellschaften....Eintragung im Transparenzregister
Über verschachtelte und undurchsichtige Beteiligungskonstruktionen gelingt es immer wieder Geld aus kriminellen Geschäften zu "waschen".
Mit dem Geldwäschegesetz versucht der Gesetzgeber dem entgegenzuwirken. Es regelt verschiedene Meldepflichten (Sie kennen vielleicht die Meldepflicht von Barzahlungen jenseits der 10.000 €).
Unter anderem sind Gesellschaften verpflichtet, Daten zu ihren "wirtschaftlich Berechtigten" im Transparenzregister offen zu legen - zumindest soweit die Beteiligung bzw. das Stimmrecht über
25 % liegt.
Die aktuelle Gesetzesänderung im Juni 2021 bedeutet für viele Unternehmen konkreten Handlungsbedarf.
Was Sie jetzt genau tun müssen lesen Sie bitte hier....
Artikel vom: 19.08.2021

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