Fachinformationen / Finanzbuchhaltung

Umsatzsteuer-Erhöhung ab 01.01.2007

(Stand: 12.07.2006)

Am 16.06.2006 hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes (Regelsteuersatz) von 16 % auf 19 % ab 01.01.2007 und damit die größte Steuererhöhung in der bundesdeutschen Geschichte. Der Divisor zur Berechnung des Nettoentgelts beträgt ab diesem Zeitpunkt 1,19 und der Vomhundertsatz zur Berechnung der Umsatzsteuer aus Bruttoentgelten 15,97 (=19/119). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % bleibt unverändert.

In dieser Mandanten-Information erläutern wir zum einen, welche Handlungsalternativen Ihnen in den nächsten Monaten offen stehen, zum anderen erfahren Sie, wie sich die Anhebung des Umsatzsteuersatzes auswirkt und was Sie dabei beachten müssen. Diese Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir bitten Sie daher, sich über weitere Einzelheiten mit uns abzustimmen.

Eingestellt am: 12.07.2006

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