Fachinformationen / Finanzbuchhaltung

Firmenwagen: Privatnutzung

(Stand: 31.12.2006)

Nachweis, dass ein Firmenwagen nicht privat genutzt wird, obliegt dem Steuerpflichtigen!

Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen dürfen sich die Finanzämter auf die "allgemeine Lebenserfahrung" und den "Beweis des ersten Anscheins" stützen. Mit dieser Begründung hat der BFH jetzt die Klage eines angestellten Handwerkers abgewiesen, der eine private Nutzung bestritten hatte. Das Finanzamt unterstellte ihm auch eine private Nutzung des Firmenwagens und erhöhte sein zu versteuerndes Einkommen (Sachbezug) um monatlich 1% des Neuwagenwerts.
Der Anscheinsbeweis könne nur durch Darlegung eines abweichenden Geschehensablaufs entkräftet werden, so die höchsten deutschen Finanzrichter. Dafür könne ein vom Arbeitgeber überwachtes Verbot ausreichen. Im vorliegenden Fall aber habe der Arbeitgeber ein Nutzungsverbot allenfalls mündlich und nicht ernsthaft ausgesprochen. (AZ.: VI R 19/05=

Konsequenz aus dem Urteil:
Da Sie als Arbeitgeber im Zweifel für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den Sachbezug durch die Privatnutzung des Firmenwagens haften, müssen Sie ein Verbot der Privatnutzung schriftlich z.B. im Arbeitsvertrag bestimmen und dies Verbot durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abstellen des Autos auf dem Firmengelände nach der geschäftlichen Nutzung und Übergabe der Autoschlüssel) auch tatsächlich überwachen.

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Eingestellt am: 03.01.2007

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