Fachinformationen / Finanzbuchhaltung
Firmenwagen: Privatnutzung
(Stand: 31.12.2006)
Nachweis, dass ein Firmenwagen nicht privat genutzt
wird, obliegt dem Steuerpflichtigen!
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen dürfen
sich die Finanzämter auf die "allgemeine Lebenserfahrung"
und den "Beweis des ersten Anscheins" stützen. Mit dieser
Begründung hat der BFH jetzt die Klage eines angestellten
Handwerkers abgewiesen, der eine private Nutzung bestritten hatte.
Das Finanzamt unterstellte ihm auch eine private Nutzung des
Firmenwagens und erhöhte sein zu versteuerndes Einkommen
(Sachbezug) um monatlich 1% des Neuwagenwerts.
Der Anscheinsbeweis könne nur durch Darlegung eines abweichenden
Geschehensablaufs entkräftet werden, so die höchsten deutschen
Finanzrichter. Dafür könne ein vom Arbeitgeber überwachtes
Verbot ausreichen. Im vorliegenden Fall aber habe der
Arbeitgeber ein Nutzungsverbot allenfalls mündlich und nicht
ernsthaft ausgesprochen. (AZ.: VI R 19/05=
Konsequenz aus dem Urteil:
Da Sie als Arbeitgeber im Zweifel für die Einbehaltung und
Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den
Sachbezug durch die Privatnutzung des Firmenwagens haften, müssen
Sie ein Verbot der Privatnutzung schriftlich z.B. im Arbeitsvertrag
bestimmen und dies Verbot durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abstellen
des Autos auf dem Firmengelände nach der geschäftlichen Nutzung und
Übergabe der Autoschlüssel) auch tatsächlich überwachen.
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Eingestellt am: 03.01.2007
