Fachinformationen / Einkommensteuer

Wesentliche Neuerungen zum 01.01.2004 für den Bereich der "gewerblichen Einkünfte"

(Stand: 01.01.2004)

Wie bereits in unseren e-mail-Rundschreiben berichtet, treten zum 1.1.2004 einige Neuregelungen in Kraft, die wir Ihnen im folgenden noch einmal kurz skizziert vorstellen wollen:

Steueränderungsgesetz 2003

Die wesentlichsten Änderungen / Neuerungen betreffen den Bereich der Umsatzsteuer. Hierzu haben wir eingesondertes Merkblatt erstellt.


Steuerreformpaket 2004:
(alle Regelungen gelten ab dem VAZ 2004)

• Wegfall der Halbjahres-AfA-Regel; künftig wird eine
monatsgenaue Abschreibung gefordert

Geschenke: Reduzierung des Höchstbetrages für den
Betriebsausgabenabzug auf 35 € (bisher 40 €)

Bewirtungskosten: Reduzierung des Betriebs-
ausgabenabzugs auf 70% (bisher 80%)

Reduzierung der Begünstigung von
Veräußerungsgewinnen
: steuerpflichtig 56%
(bisher 50%); gleichzeitig wird der Freibetrag und
die Abschmelzungsgrenze gem § 16 (4) EStG auf
45.000 € bzw 136.000 € verringert. Auch die
Beträge des § 17 (3) EStG sinken.

Mindestbesteuerung: Verluste aus Vorjahren können
künftig bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
über einen Freibetrag von 1 Mio EUR hinaus nur
noch in Höhe von 60% vom Gewinn abgezogenwerden.
Der gewerbesteuerliche Verlustausgleich wird an
diese Regelung angepasst.

Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapG:
Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen, die über
dem 1,5fachen des Eigenkapitals der Gesellschaft liegen,
sind grds als vGA zu beurteilen, es sei denn, die
Darlehenskonditionen sind fremdüblich

Beteiligung an anderen Körperschaften:
Bei an sich steuerfreien Dividenden gelten nun
jeweils 5% als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
und zwar sowohl bei Inlands- als auch
Auslandssachverhalten (§ 8b (5) KStG). Im Gegenzug
können nunmehr die mit der Beteiligung
zusammenhängenden Ausgaben abgezogen werden.
Weiter ist in § 8b(3)KStG die Einführung eines
Betriebsausgabenabzugsverbots in Zusammenhang
mit Anteilsveräußerungs-gewinnen erfolgt. Dies
führt zu einer pauschalierten Besteuerung von
Anteilsveräußerungsgewinnen.

Sollten Sie zu einzelnen Sachverhalten Rückfragen haben, so rufen Sie uns an.

Eingestellt am: 01.01.2004

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