Fachinformationen / Einkommensteuer
Wann drohen Rentnern Steuernachzahlungen?
Zunächst zum steuergesetzlichen Hintergrund:
Seit 2005 gilt das sog. "Alterseinkünftegesetz". Demnach müssen Rentner, die erstmals 2005 oder früher Rente bezogen haben, 50% davon versteuern. Für spätere Einstiegsjahre gelten schrittweise höhere Prozentsätze, bis im Jahre 2040 die volle Rente versteuert wird.
Seit 2005 ist gleichzeitig die Rentenbehörde zur Weitergabe von Rentendaten an eine zentrale Stelle verpflichtet (sog. "Rentenbezugsmitteilungsverfahren". Dies Verfahren hat sich aber wegen technischer Probleme verzögert, kommt aber jetzt in Gang. Somit können die Finanzämter ihre Daten nunmehr mit denen der Rentenversicherung von 2005 bis 2008 abglichen und steuerlich bisher nicht erfasst Rentenempfänger ermitteln.
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben:
Einkommensteuerpflichtig werden Sie als Rentner nur dann, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 7.664 Euro (Verheiratete: 15.329 Euro) übersteigt.
Wie ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen?
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist zunächst
vom Besteuerungsanteil der Rente des Rentners oder seines Ehegatten
noch jeweils ein Werbungsosten-Pauschalbetrag von 102 EUR und ein
Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR, bei zusammen veranlagten
Rentner von 72 EUR, abzuziehen. Werden höhere Aufwendungen (z.B.
die selbstaufgewendeten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
oder solche zur Unfall- und Haftpflichtversicherung des Autos)
nachgewiesen, so sind diese anstelle der Pauschbeträge
abziehbar.
Darüberhinaus sind aber auch "außergewöhnliche
Belastungen" (z.B. Krankheitskosten) und "haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen" steuerlich
absetzbar.
Bezieht der Rentner und sein Ehegatte außer der Rente noch weitere Einkünfte, so lohnt sich eine individuelle Berechnung, denn
- Betriebsrenten und Renten aus privaten Versicherungsverträgen zählen teilweise
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen voll
- für Kapitalerträge gelten ab 2008 aufgrund der "Abgeltungsteuer" neue "Spielregeln".
Andererseits kann für diese Einkünfte möglicherweise ein sog. Altersentlastungsbetrag (2008: 35,2% dieser Einkünfte max. 1.672 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.
Nutzen Sie unseren Rentnerservice und lassen Sie durch uns überprüfen, ob Sie steuerpflichtig sind - bevor Sie das Finanzamt dazu auffordert!
Was müssen Betroffene befürchten?
Das Finanzamt kann rückwirkend bis 2005 Steuern nachfordern - mit Verzugszinsen von 0,5% pro Monat. Reicht die Steuerpflicht über das Jahr 2005 hinaus, so kann der Fiskus unter bestimmten Bedingungen bis zu 10 Jahre zurückliegende Erklärungen nachfordern. So empfiehlt z.B. die Verbraucherzentrale "Stiftung Warentest" im Bericht "Finanztest" Heft .. den Rentners sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Erklärungen beim Finanzamt einzureichen, bevor das Finanzamt Sie dazu auffordert.
Hilfe für die Steuerschätzung:
Die Stiftung Warentest stellt für das Jahr 2007 auf ihrer
Internetseite ein Rechenmodul zur Steuerschätzung für Rentner zur
Verfügung.
Hier geht es zum "Rechentool"
Für Rückfragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an unsere
Teamleiterin "Einkommensteuer" Frau Sylvie Schroeder
wenden. Gerne steht Sie Ihnen auch für Terminvereinbarungen zur
Verfügung.
Bitte beachten Sie auch unseren "Rentnerservice"
Eingestellt am: 12.10.2008
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