Fachinformationen / Einkommensteuer
Pendlerpauschale gilt wieder
(Stand: 9.12.2008)
Ab dem 1. Januar 2009 gilt damit automatisch wieder das bis zum
31.12.2006 geltende Recht.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung angesichts der aktullen
wirtschaftlichen Situation keine Massnahmen ergreifen, um die mit
der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von
insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007-2009 an anderer Stelle
einzusparen.
Die Finanzämter sollen angewiesen werden, die von Amts wegen zu
veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in
den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.
Wer muss handeln?
Wir haben in den von uns
erstellten Steuererklärungen für 2007 die Entfernung zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte im vollem Umfang beantragt. Das Finanzamt
hat in den Bescheiden die Kürzung vorgenommen. Aufgrund der
eingelegten Rechtsbehelfe bzw. aufgrund des entsprechenden
Vorläufigkeitsvermerks ändert das Finanzamt die Bescheide nunmehr
von Amts wegen.
Wer allerdings im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben
zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der
Arbeitstage gemacht hat,kann dies nunmehr seinem Finanzamt
mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der
Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.
Was bedeutet das in Zahlen?
Für einen
durchschnittlichen Arbeitnehmer bedeutet dies - unter der Annahme,
dass der Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch andere Werbungskosten
vollständig ausgeschöpft ist - bei einer Entfernung zum Arbeitsort
von 20 km und 220 Arbeitstagen, dass sich die steuerliche
Bemessungsgrundlage um 1.320 € und die Steuerschuld um rund 350 €
(je nach individuellem Grenzsteuersatz) je Jahr verringert.
Wie geht es nach 2009 weiter?
Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem
Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung
(nach der Wahl!!) entscheiden.
Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Eingestellt am: 09.12.2008
