Fachinformationen / Einkommensteuer

Pendlerpauschale gilt wieder

(Stand: 9.12.2008)

Ab dem 1. Januar 2009 gilt damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung angesichts der aktullen wirtschaftlichen Situation keine Massnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007-2009 an anderer Stelle einzusparen.
Die Finanzämter sollen angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

Wer muss handeln?
Wir haben in den von uns erstellten Steuererklärungen für 2007 die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im vollem Umfang beantragt. Das Finanzamt hat in den Bescheiden die Kürzung vorgenommen. Aufgrund der eingelegten Rechtsbehelfe bzw. aufgrund des entsprechenden Vorläufigkeitsvermerks ändert das Finanzamt die Bescheide nunmehr von Amts wegen.
Wer allerdings im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat,kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

Was bedeutet das in Zahlen?
Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer bedeutet dies - unter der Annahme, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft ist - bei einer Entfernung zum Arbeitsort von 20 km und 220 Arbeitstagen, dass sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um 1.320 € und die Steuerschuld um rund 350 € (je nach individuellem Grenzsteuersatz) je Jahr verringert.

Wie geht es nach 2009 weiter?
Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung (nach der Wahl!!) entscheiden.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Eingestellt am: 09.12.2008

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