Fachinformationen / Einkommensteuer

Neues Formular zur EÜR

(Stand: 01.01.2006)

Wichtige Information

für alle Mandanten mit

nebenberuflichen Einkünften aus Gewerbebetrieb / selbständiger Tätigkeit
Kleinunternehmer
hauptberuflichen Einkünften aus Gewerbebetrieb / selbständiger Tätigkeit

die, die erforderlichen Aufzeichnungen selbst erstellen

Das neue Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung - EÜR
Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG

Im sog Kleinunternehmerförderungsgesetz wurde geregelt, dass für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen, ein neues Formular "EÜR" verwendet werden muss. Das Formular muss damit erstmals 2005 für den Veranlagungszeitraum 2004 der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.

Im Vergleich zur bisherigen Praxis werden in dem neuen Formular erheblich mehr und detailliertere Informationen als bisher verlangt. Dies bedeutet, dass die für die Erstellung der jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung erforderlichen Grundaufzeichnungen entsprechend angepasst werden müssen.

Für Mandanten, die diese Aufzeichnungen in Form einer Buchhaltung von uns erstellen lassen, ergeben sich keine Änderungen. Wir werden diese neuen Anforderungen bei Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung entsprechend berücksichtigen.

Mandanten, die diese Aufzeichnungen selbst erstellen, müssen diese Änderungen ebenfalls bereits unterjährig berücksichtigen, da ansonsten am Jahresende,die für die Erstellung des Formulars erforderlichen Informationen nicht aus den Aufzeichnungen ersichtlich sind und somit nur mit einem erheblich größeren Mehraufwand nachträglich erstellt werden können.
Zur Vermeidung dieses Mehraufwands empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich frühzeitig über die in Ihrem Fall erforderlichen Änderungen zu informieren.

Hierzu bieten wir Ihnen neben der Möglichkeit einen persönlichen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, einen speziellen workshop zu diesem Thema an.
Aufgrund des zu erwartenden Interesses werden wir den workshop an mehreren Terminen anbieten. Die Teilnehmerzahl je workshop ist auf max. 15 Teilnehmer begrenzt.


Diese Neuregelung wurde unter der Überschrift "Steuervereinfachung" gerade zur Förderung von Kleinunternehmer (Ich-AG's) eingeführt und zeigt damit in besonders bemerkenswerter Weise, was politische Minister und die Ministerialbürokratie unter "Steuervereinfachung" verstehen.
Es ist wohl zu befürchten, dass uns allen im Zuge der aktuellen politischen Diskussion zum Thema "Steuervereinfachung"unabhängig vom "politischen Coleur" noch mehr an bürokratischem Unsinn zugemutet werden wird.

Rückantwort wg. Beratungstermin oder Anmeldung workshop

Eingestellt am: 01.01.2006

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