Fachinformationen / Einkommensteuer
Neues Formular zur EÜR
(Stand: 01.01.2006)
Wichtige Information
für alle Mandanten mit
nebenberuflichen Einkünften aus Gewerbebetrieb /
selbständiger Tätigkeit
Kleinunternehmer
hauptberuflichen Einkünften aus Gewerbebetrieb / selbständiger
Tätigkeit
die, die erforderlichen Aufzeichnungen selbst
erstellen
Das neue Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung - EÜR
Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG
Im sog Kleinunternehmerförderungsgesetz wurde geregelt, dass für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen, ein neues Formular "EÜR" verwendet werden muss. Das Formular muss damit erstmals 2005 für den Veranlagungszeitraum 2004 der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.
Im Vergleich zur bisherigen Praxis werden in dem neuen Formular erheblich mehr und detailliertere Informationen als bisher verlangt. Dies bedeutet, dass die für die Erstellung der jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung erforderlichen Grundaufzeichnungen entsprechend angepasst werden müssen.
Für Mandanten, die diese Aufzeichnungen in Form einer Buchhaltung von uns erstellen lassen, ergeben sich keine Änderungen. Wir werden diese neuen Anforderungen bei Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung entsprechend berücksichtigen.
Mandanten, die diese Aufzeichnungen selbst erstellen, müssen
diese Änderungen ebenfalls bereits unterjährig berücksichtigen, da
ansonsten am Jahresende,die für die Erstellung des Formulars
erforderlichen Informationen nicht aus den Aufzeichnungen
ersichtlich sind und somit nur mit einem erheblich größeren
Mehraufwand nachträglich erstellt werden können.
Zur Vermeidung dieses Mehraufwands empfehlen wir Ihnen daher
dringend, sich frühzeitig über die in Ihrem Fall erforderlichen
Änderungen zu informieren.
Hierzu bieten wir Ihnen neben der Möglichkeit einen persönlichen
Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, einen speziellen workshop
zu diesem Thema an.
Aufgrund des zu erwartenden Interesses werden wir den workshop an
mehreren Terminen anbieten. Die Teilnehmerzahl je workshop ist auf
max. 15 Teilnehmer begrenzt.
Diese Neuregelung wurde unter der Überschrift
"Steuervereinfachung" gerade zur Förderung von
Kleinunternehmer (Ich-AG's) eingeführt und zeigt damit in
besonders bemerkenswerter Weise, was politische Minister und die
Ministerialbürokratie unter "Steuervereinfachung"
verstehen.
Es ist wohl zu befürchten, dass uns allen im Zuge der aktuellen
politischen Diskussion zum Thema
"Steuervereinfachung"unabhängig vom "politischen
Coleur" noch mehr an bürokratischem Unsinn zugemutet werden
wird.
Rückantwort wg. Beratungstermin oder Anmeldung workshop
Eingestellt am: 01.01.2006
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