Fachinformationen / Einkommensteuer

Kinderbetreuungskosten - Mehr für Kinder

(Stand: Februar 2007)

Seit 2006 können berufstätige Eltern 2/3 der Betreuungskosten steuerlich geltend machen.
Als berufstätig gelten auch Mütter und Väter mit einem Teilzeit- oder Minijob.
Anerkannt werden u.a. Ausgaben für Kindergarten, Hort, Internat, Tagesmutter, Babysitter, auch wenn nahe Verwandte die Betreuung übernehmen. Höchstbetrag: 6.000 € pro Jahr und Kind
steuerlich Abzugsfähig: 2/3 (dh. max. 4.000 € pro Jahr und Kind)

Auch Paare, bei denen nur ein Elternteil berufstätig ist, können für Kinder im Alter von 3-5 Jahren Betreuungskosten absetzen.

steuerliche Möglichkeiten von
Doppelverdiener bzw Alleinerziehenden:

  • Kinder bis zu 14 Jahren
  • Höchstbetrag: 6.000 € p.a./Kind
  • stl Abzugsfähig: 4.000 € p.a./Kind
  • abzugsfähig als Werbungskosten (neben dem allgemeinen WK-Pauschbetrag) bzw als Betriebsausgaben

Tipps:

  • Hat ein Elternteil nur einen Minijob, so sollte der andere Elternteil die Ausgaben tätigen und stl. geltend machen, da bei einem Minijob ein Werbungskostenabzug nicht möglich ist.
  • Doppelverdiener-Ehepaare können - im Rahmen der o.g. Höchstbeträge - auch z.B. einen Minijobber für die Betreuung einstellen.

steuerliche Möglichkeiten von Einverdiener-Ehepaare:

  • Kinder im Alter von 3-5 Jahren
  • Höchstbetrag: 6.000 € p.a. /Kind
  • stl. Abzugsfähig: 4.000 € p.a. /Kind
  • abzugsfähig als Sonderausgaben

Tipp:
In der Zeit vorm Kindergartenalter und danach können Einverdiener-Ehepaare einen Minijobber einstellen und bis zu 510 € p.a. direkt von der Steuerschuld abziehen oder eine voll sozialversicherungspflichtig beschäftigte Kraft einstellen und bis zu 2.400 € geltend machen.

Hinweis:
Für alle Eltern gilt: Sie dürfen die Betreuungskosten nicht einfach bar zahlen. Vielmehr müssen Sie dem Finanzamt eine Rechnung oder Vertrag und entsprechendeZahlungsnachweise (Überweisungsbeleg, Kontoauszug) vorlegen.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Teamleiterin im Bereich Einkommensteuer Frau Sylvie Schroeder gerne zur Verfügung.

Eingestellt am: 01.03.2007

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