Fachinformationen / Einkommensteuer

Jahressteuergesetz 2009: Neuer Gesundheitsbonus

(Stand: 1.10.2008)

Neuer Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

Das Jahressteuergesetz 2009, das sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindet und mit deren Verabschiedung in den nächsten Wochen zu rechnen ist, beinhaltet eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichsam interessante Neuregelung.

So soll bereits rückwirkend für das Jahr 2008 ein neuer Freibetrag für Arbeitgeber-leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von jährlich 500 Euro je Arbeitnehmer eingeführt werden (§ 3 Nr. 34 EStG).
Damit können Leistungen des Arbeitgebers, die denallgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern sollen, steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden.
Das können auch Barzuwendungen für externe Kurse sein.
Nicht allerdings Beiträge für Sportverein und Fitnessstudios.

Begünstigt sind z.B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention (z.B. Raucherentwöhnungskurse) oder Stressbewältigung aber auch z.B. Zuschüsse für eine gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung

Hinweis: Die Leistungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von Arbeitslohn ist nicht zulässig.
Übersteigen die Aufwendungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer den Freibetrag, so gilt wie bisher auch weiterhin: Aufwendungen, die im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Gegebenenfalls ist im Einzelfall der betriebliche Anteil im Wege der Schätzung zu ermitteln.


Eingestellt am: 18.10.2008

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