Fachinformationen / Einkommensteuer

Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten ab 2006

(Stand: 15.01.2006)

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung können Steuerberatungskosten ab 2006 wie folgt steuerlich geltend gemacht werden:

• Lediglich die Kosten für die Erstellung der "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte" sind steuerlich nicht abzugsfähig.

• Die Gebühren für die Erstellung der einzelnen Anlagen (Anlage GSE, KAP, N, SO und V) sind wie bisher in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

• Der Auslagenersatz ist in Relation der abzugsfähigen zu den nichtabzugsfähigen Kosten aufzuteilen.

Eingestellt am: 15.01.2006

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