Fachinformationen / Einkommensteuer
Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten ab 2006
(Stand: 15.01.2006)
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung können
Steuerberatungskosten ab 2006 wie folgt steuerlich geltend gemacht
werden:
• Lediglich die Kosten für die Erstellung der
"Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen
Einkünfte" sind steuerlich nicht abzugsfähig.
• Die Gebühren für die Erstellung der einzelnen Anlagen (Anlage GSE, KAP, N, SO und V) sind wie bisher in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
• Der Auslagenersatz ist in Relation der abzugsfähigen zu den nichtabzugsfähigen Kosten aufzuteilen.
Eingestellt am: 15.01.2006

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