Fachinformationen / Einkommensteuer

haushaltsnahe Dienstleistungen durch Mieter und Wohnungseigentümer

Stand 1.5.2007

Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20% der Lohnkosten (zzgl Fahrtkosten) bis zu max 600 € p.a. von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Hierzu zählen auch Kosten des Hauswarts, der Hausreinigung etc.

Für Wohnungseigentümer kann sich zusätzlich noch die Möglichkeit ergeben, die Kosten für die Wohnungsverwaltung in der Steuererklärung abzusetzen.

Ob allerdings der Ausweis in der Nebenkostenabrechnung ausreichend bzw praktikabel ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Ggfs sollte man sich an die Hausverwaltung wenden und eine (evtl. entgeltliche) Bescheinigung erstellen lassen.

Weitere Informationen zum Thema: haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Sie hier

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Teamleiterin im Bereich Einkommensteuer Frau Sylvie Schroeder.

Eingestellt am: 15.05.2007

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