Fachinformationen / Einkommensteuer

Bundesfinanzhof macht Pendlern neue Hoffnung – Bundesfinanzministerium reagiert und lässt den Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte zu!

Stand: 17. September 2007

Mit Beschluss vom 23.8.07 hat der BFH (Az VI B 42/07) in einem Eilverfahren einem Steuerzahler einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Grund sind die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel an der Kürzung der Pendlerpauschale. Zwischenzeitlich hat das BMF reagiert.

Empfehlung: Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen!

Steuerpflichtigen, die wegen der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorsprechen, wird ermöglicht, ihren Einspruch auf der Basis des o.g. BFH-Beschlusses zu Protokoll zu erklären. Anschließend wird sogleich der begehrte Freibetrag eingetragen. Sollte das Verfassungsgericht allerdings feststellen, dass die Kürzung der Pendlerpauschale doch verfassungsgemäß war, muss der Steuerzahler entsprechende Nachzahlungen einkalkulieren.

Empfehlung für die Einkommensteuererklärung 2007:

In der Einkommensteuererklärung 2007 sollte die alte Pendlerpauschale beantragt werden.Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen haben wird, werden ESt-Bescheide ab 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe insoweit "offen".

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Teamleiterin "Einkommensteuer" Frau Sylvie Schroeder, Steuerfachwirtin.

Eingestellt am: 17.09.2007

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