Fachinformationen / Beratung

Zusatzrente ohne eigene Beiträge

Unternehmer und Freiberufler können sich ohne eigene Beiträge eine Riester-Rente sichern.

Über 6 Millionen abgeschlossene Riesterverträge (Quelle: Stiftung Warentest) und für 2006 rund 800 Millionen Euro ausgezahlte Fördermittel (Quelle: Impulse) zeigen, dass Riesterverträge mittlerweile ein "Renner" geworden sind.

Was aber oft nicht bekannt ist:
Auch Unternehmer/Freiberufler können die Riesterzulage beantragen - und das sogar ohne dafür eigene Beiträge aufwenden zu müssen. Wie das funktioniert?

Voraussetzung ist, dass der Ehepartner als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt ist und einen Riestervertrag abgeschlossen hat. Schließt der Unternehmer-Ehegatte nun einen eigenen Riestervertrag ab, so erhält er einen eigenen Grundförderbetrag. Zusätzliche Beiträge müssen nicht bezahlt werden, es reicht aus, wenn die Zulagen in den Vertrag fließen.

Das Modell funktioniert auch bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen.

Und selbst dann, wenn der Ehegatte des Unternehmers/Freiberuflers nur einen sog. Minijob (400-Euro-Job) ausübt, kommt man - allerdings über einen kleinen Umweg - an die Förderung:

Hierzu ein Beispiel aus unserer Praxis:
Der auf 400-Euro-Basis im Betrieb unseres Mandanten mitarbeitenden Ehefrau, empfahlen wir die Aufstockungsoption in der Rentenversicherung zu nutzen. D.h. sie stockt freiwillig den pauschal vom Arbeitgeber bezahlten Rentenversicherungsbeitrag von 15% zu 19,9% auf (= monatl. 19,60 €). Damit wird sie voll Rentenversicherungspflichtig und erhält neben Ansprüchen auf Reha und Erwerbsminderungsrente auch einen originären Anspruch auf Riesterrente. Bei Abschluss eines Riestervertrags (eigener Mindestbeitrag 2007 = 3% des Vorjahreseinkommens (2008 = 4%) abzüglich Zulagen; mindestens allerdings den Sockelbetrag von 60 €) erhält sie 2007 eine Grundförderung von 114 € (2008 = 154 €) sowie für die zwei im Haushalt lebenden Kinder, die Kinderkomponenten von insgesamt 276 € (je Kind jährlich 138 €, ab 2008 = 185 €). Ergänzend dazu schloss der Unternehmer-Ehegatte einen eigenen Riestervertrag ab und erhält (ohne eigenen Beitrag) eine weitere Grundförderung von 114 €.
Insgesamt addieren sich die staatlichen Zulagen für 2007 auf 504 € (ab 2008 = 678 €). Der dafür eingesetzte eigene Mindestbeitragsaufwand beträgt in unserem Beispielsfall neben dem Aufstockungsbetrag gerade mal jährlich 60 €. Eine insgesamt lohnende Entscheidung, die bei höherem Einkommen sogar noch durch die aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Vorsorgeaufwendungen resultierenden Steuerersparnis übertroffen werden kann, so dass sich in diesen Fällen die Zahlung der Höchstbeiträge in den Riestervertrag (2007 = 1.575 €; 2008 = 2.100 €) lohnt.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater und Rentenberater, Dreieich

Eingestellt am: 01.08.2007

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