Fachinformationen / Beratung

Vertragsarztzulassung steuerlich nicht abschreibbar...

(Stand: 5.3.2009)

Sofern durch die kassenärztliche Vereinigung eine Überversorgung ineinem Planungsbereich festgestellt wird, tritt grundsätzlich eine Zulassungssperre ein. Frei werdende Vertragsarztsitze erlöschen.

Eine wirtschaftliche Verwertung eines Vertragsarztsitzes ist nur dann möglich, wenn beim Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung ein Antrag gestellt wurde, den Vertragsarztsitz auszuschreiben.

Die Aufwendungen für den Erwerb einer solchen kassenärztlichen Zulassung stellen Anschaffungskosten für ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar (FG Niedersachsen vom 28.9.2004 - 13 K 312/01). Die OFD Frankfurt weist insoweit mit der Verfügung vom 4.6.2008 noch auf folgendes hin:

  • Wird die Zulassung zusammen mit der Praxis erworben und ein Gesamtkaufpreis ausgewiesen, ist dieser im Verhältnis der Teilwerte (Verkehrswerte) aufzuteilen.
  • Absetzungen für Abnutzungen kommen nicht in Betracht.
  • Teilwertabschreibungen sind beim vollständigen Untergang der Kassenzulassung zulässig.
  • Eine Teilwertabschreibung auf Grund der Einführung der Bedarfszulassung zum 1.1.2003 kommt nicht in Betracht.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Ficht gerne zur Verfügung.

Eingestellt am: 05.03.2009

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