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Schwarzarbeit im Privathaushalt lohnt nicht ...

(Stand 15.3.2009)

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt 14,27% an Abgaben und können aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung 20% der Gesamtausgaben (maximal 510 Euro jährlich) direkt von der Steuer abziehen.

Folgende Beispielrechnung zeigt, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt:

Familie Müller bezahlt Ihrer Putzhilfe monatlich 200 Euro.
Die Abgaben betragen monatlich 28,54 Euro.
Das sind im Jahr 342,48 Euro.
Der Steuervorteil aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit beträgt in dem Beispielsfall 510 Euro (20% v 12 x 228,54 Euro = 548,50 Euro; max. 510 Euro).

D.h. die Ausgaben für Familie Müller für Ihre Putzhilfe reduzieren sich durch die steuerliche Abzugsfähigkeit um jährlich 167,52 Euro.

Steuerehrlichkeit lohnt sich also.

Wollen Sie die genauen Höhe der Abgaben für Ihre Haushaltshilfe ermitteln, so nutzen Sie den Haushaltsscheckrechner der Minijobzentrale.

Weitere Informationen zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das sog. Haushaltsscheckverfahren finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Minijobzentrale.

Bei Fragen rufen Sie uns an.

Eingestellt am: 15.03.2009

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