Fachinformationen / Beratung

Riester -, Rürup-, Firmenrente

Immer wieder werden wir im Rahmen der Kapitalanlageberatung gefragt, ob und ggfs für wen sich die staatlich geförderten Anlageformen lohnen.

Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die Merkmale der verschiedenen Anlageformen geben:

Riester-Vertrag

Die Beiträge bestehen aus eigenen Einzahlungen und Zulagen, die der Staat in den Vertrag einzahlt. Der Zuschuss beträgt 114 € (ab 2008: 154 €) Grundzulage und 138 e (ab 2008: 185 €) Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Der eigene Beitrag muss zusammen mit den Zulagen 3% (ab 2008: 4%) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-einkommen betragen, höchstens aber 1.575 € (ab 2008: 2.100 €) p.a..
Sonst gibt es weniger Zulage.
In der Steuererklärung können die Zulagen und die eigenen Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, bekommen sie die Differenz über die Steuererklärung.

Die Rente oder Kapitalauszahlung ist im Alter voll steuerpflichtig.

Tipp:
Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.


Rürup-Rentenversicherung

Die Beiträge sind 2007 bis zur Höhe von 64% Sonderausgaben. In den nächsten 18 jahren erhöht sich dieser Prozentsatz um 2% p.a. bis auf 100% im Jahr 2025.
Maximal sind es 20.000 €/40.000 €p.a. (Alleinstehende/Ehepaare), die das Finanzamt zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke anerkennt.

Renten, die ab 2040 beginnen sind voll steuerpflichtig. Bis dahin hängt der steuerpflichtige Teil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte, die 2008 die erste Zahlung bekommen, müssen 56% der Rente versteuern. Dieser Wert steigt jährlich an.

Tipp:
Mit dem Förderrechner ermitteln Sie den Euro-Betrag, um den sich Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Einzahlungen in Rentenversicherungen der so genannten ersten Vorsorge-Schicht verringert. Das sind Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) oder/und zur Rürup-Rente oder/und in ein berufsständisches Versorgungswerk. Für Beamte, die eine Rürup-Rente abschließen, werden dabei fiktive Beiträge zur gRV angenommen.


betriebliche Altersvorsorge (Gehaltsumwandlung)

Die Beiträge der Arbeitnehmer für die bAV zweigt der Arbeitgeber vom Lohn ab.Sie sind bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur RV steuerfrei. Das sind 2007 = 2.520 €. Für den steuerfrei eingezahlten Lohn sparen AN und AG außerdem bis 2008 die Sozialabgaben.
Zusätzlich können sie - ohne Ersparnis von Sozialabgaben - 1.800 € Lohn im Jahr steuerfrei investieren, wenn sie keine Direktversicherung oder keinen Pensionskassen-Vertrag aus der Zeit von 2005 haben, in den sie pauschal versteuert Lohn einzahlen.

Die Rente oder Kapitalauszahlung ist später voll steuerpflichtig. Auch Sozialabgaben fallen an.

Hinweis:
Zahlt der Arbeitgeber die bAV zusätzlich zum Gehalt, so bleibt die Sozialversicherungsfreiheit auch nach 2008 bestehen.

Tipp:
Weiterführende Informationen finden Sie hier...


Rentenversicherung ohne Förderung - mit/ohne Kapitalwahlrecht

Die Beiträge müssen die Versicherten aus dem Netto-Einkommen finanzieren.

Die Rente ist später nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.
Die Kapitalauszahlung, ist erst nach Abzug der gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Läuft der Vertrag mind. 12 J und ist der Versichertung älter als 60 Lj, so ist nur die Hälfte des Kapitals, nach Abzug der Beiträge, steuerpflichtig. Der Betrag gehört zu den E.a. Kapitalvermögen, von denen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von zusammen 801/1.602 € abgehen.


Tipps:
(1) Riester-Verträge sind die 1. Wahl. Das gilt auch für Selbständige mit einem abgeleiteten Anspruch auf Riester-Förderung.
(2) Die Rürup-Förderung ist geringer, doch der Staat fördert höhere Beiträge. Jeder bekommt einen Vertrag.
(3) Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen ohne Förderung lohnen sich Riester- und Rürup Verträge immer mehr. Wenn die Verträge eine Produktrendite von 4% bringen, können daraus durch die Förderung bis zu 10% werden.
(4) betriebliche Altersvorsorge im Wege der Gehaltsumwandlung lohnt sich ab 2008 insb für Spitzenverdiener ohne Sozialabgabenpflicht. Bei vollen Sozialabgaben sinkt die Rendite über längere Laufzeiten dagegen trotz Förderung manchmal unter 4%, weil die Abgaben im Alter sehr hoch sind.
(5) Kurz vor der Rente sind alle Varianten der geförderten Altersvorsorge ein Renditehit. Denn die Förderung, die Sparer im Jahr der Einzahlung für ihren Beitrag bekommen, wird über wenige Jahre Laufzeit gestreckt.

(Diese und weitere Informationen können Sie in der Februar Ausgabe des Finanztest (Stiftung Warentest) nachlesen.

Für detaillierte Beratungen zu diesem Themenbereich steht Ihnen Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater gerne zur Verfügung.

Eingestellt am: 24.06.2007

Druckversion Drucken eMail senden Empfehlen