Fachinformationen / Beratung

Rentenversicherungspflicht für beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer vom Tisch

(Stand: 19.04.2006)

Klarheit für den Mittelstand


Wir hatten Sie kürzlich über ein aufsehen erregendes Urteil des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführer informiert (BSG vom 24.11.2005).
Gleichzeitig hatten wir vor überstürzten Reaktionen gewarnt.

Nunmehr scheinen sich die Dinge überraschend schnell in eine positive Richtung zu bewegen.

Aufgrund der massiven Proteste hat zwischenzeitlich die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemalige BfA) mit Schreiben vom 4. April 2006 erklärt, dieses Urteil als Einzelfallentscheidung anzusehen und nicht allgemein anzuwenden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer Presseerklärung (ebenfalls vom 4.4.2006) ferner mitgeteilt, dass sie flankierend zu dem genannten Beschluss in Kürze eine gesetzliche Klarstellung auf den Weg bringen wird. Hierin soll festgestellt werden, dass beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wie bisher nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, wenn die GmbH mehrere Auftraggeber hat und/oder versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Eingestellt am: 19.04.2006

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