Fachinformationen / Beratung

Putzfrau im privaten Haushalt richtig abrechnen

Was Sie benötigen:

  • Das Formular "Haushaltsscheck"
  • Ihre Steuernummer
  • Die Sozialversicherungsnummer Ihrer Haushaltshilfe
  • Ein Girokonto

Wie gehen Sie vor:

  • Schritt 1:
    Klären Sie mit Ihrer Putzfrau, ob sie schon in einem anderen Haushalt als Minijobber angemeldet ist. Nur wenn sie für alle Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro erhält, kann sie zu den günstigen Bedingungen angemeldet werden. Hat die Haushaltshilfe einen Hauptjob und putzt nur nebenher, darf sie nur einen abgabenfreien 400-Euro-Job zusätzlich ausüben.
  • Schritt 2:
    Besorgen Sie sich das Formular "Haushaltsscheck" von der Minijob-Zentrale
  • Schritt 3:
    Füllen Sie den Haushaltsscheck aus. Neben persönlichen Daten müssen Sie Ihre Steuernummer, die SV-Nummer der Haushaltshilfe sowie die Höhe des Monatslohnes eintragen. Hat die Haushaltshilfe noch keine SV-Nummer, reicht es, wenn Sie stattdessen nur das Geburtsdatum der Putzfrau ansetzen. Sie müssen der Minijobzentrale eine Einzugsermächtigung für die fälligen Abgaben erteilen.
    Die Putzfrau muss keine Lohnsteuerkarte vorlegen.
  • Schritt 4:
    Lassen Sie eine Ausfertigung des Haushaltsschecks von Ihrer Putzfrau unterschreiben und schicken Sie das Formular nach Ihrer Unterschrift an die Minijob-Zentrale, 45115 Essen.
    Die Behörde bucht zweimal im Jahr (Juli und Januar) nachträglich die Beiträge von Ihrem Konto ab.
    Die Beiträge betragen monatlich 13,7 Prozent des Lohnes.

Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit:
Tragen Sie Ihre Ausgaben für die Haushaltshilfe im Mantelbogen Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Ihre Steuerlast verringert sich um 10 Prozent Ihrer Ausgaben maximal um 510 Euro.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Teamleiterin Einkommensteuer Frau Sylvie Schroeder oder an Frau Michaela Derner.

Eingestellt am: 21.06.2008

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