Fachinformationen / Beratung
Informationen zur Steueridentifikationsnummer
(Stand 5.3.2009)
Ziel der Einführung dieser lebenslang geltenden 11-stelligen Steuernummer ist neben der Modernisierun des Besteuerungsverfahrens, die eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen auch über Bundesländergrenzen hinweg.
Damit erübrigt sich beim Umzug oder Heirat die Ausstellung neuer Nummern. Die Steueridentifikationsnummer ersetz die bisherige Steuernummer.
Die neue ID-Nummer wird allen natürlichen Personen von Geburt an erteilt. Mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer werden also erstmals alle Einwohner mit einer unveränderlichen Zahlenfolge erfasst. Auf die Steuerpflicht und die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen selbst hat diese Nummer jedoch keinen Einfluss.
Beim Bundeszentralamt für Steuern werden die für die Identifikation des Steuerpflichtigen erforderlichen Daten gespeichert. Dazu gehören:
- Familiennamen, frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
- zuständige Finanzbehörde
- Sterbetag
Die Löschung der Daten erfolgt erst 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.
Aus der ID-Nummer selbst sind keine Rückschlüsse auf die persönlichen Daten ableitbar.
Die Datenbank darf von der Finanzverwaltung nur für steuerliche Zwecke genutzt werden. Kritiker befürchten, dass künftig auch andere Behörden Zugriff auf die elektronischen Steuerakte erhalten könnten.
Allgemeine Informationen erhalten Sie hier .... oder telefonisch beim Bundeszentralamt für Steuern (01805 - 437 83 837).
Eingestellt am: 05.03.2009

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