Fachinformationen / Beratung

Handelsregisteranmeldungen und einzureichende Dokumente

Stand: Februar 2008

Oft werden wir zu Handelsregister-Veröffentlichungen befragt. Hierzu einige grundlegende Informationen:

Was ist das Handelsregister?
Das HR genießt öffentlichen Glauben, das bedeutet, dass auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen vertraut werden darf.
Ins HR eingetragen werden Kaufleute und Handelsgesellschaften, dh alle Firmen mit den Rechtsformen: AG, GmbH, OHG, KG, e.K.
Freiwillig eintragen können sich Kleingewerbetreibende.
Als Kleingewerbetreibende werden solche Unternehmen bezeichnet, deren Gewerbebetrieb keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Das HR ist untergliedert in die Abteilungen A und B.

Die Abteilung A enthält Personen und Personengesellschaften mit den Rechtsformen: E.K., OHG, KG. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRA-Nummer vergeben.
Einträgen ist zu entnehmen: Sitz und Rechtsform, Inhaber bzw Gesellschafter, bei der KG die Höhe der Kommanditeinlage, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, ein möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung der Gesellschaft und das Erlöschen der Firma.

Die Abteilung B enthält Kapitalgesellschaften. Für diese Unternehmen wird eine HRB-Nummer vergeben.
Einträgen ist zu entnehmen: Sitz, Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens. Bei der AG werden auch die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstands eingetragen. Bei der GmbH werden die Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsführer eingetragen. Ebenfalls im HRB eingetragen werden die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung der Gesellschaft und Erlöschen einer Firma.

Die HR-Nummern werden von allen zuständigen Amtsgerichten in Deutschland unabhängig voneinander vergeben. Die Nummern sind nur in Verbindung mit dem Amtsgericht eindeutig.

Wann ist ein Umstand zum HR anzumelden und welche Unterlagen sind notwendig (die wichtigsten Anlässe für GmbH's):

Handelsregisteranmeldungen müssen von einem Notar (elektronisch) notariell beglaubigt werden und sind (i.d.R. durch den Notar) beim HR in elektronischer Form einzureichen (§ 12 Abs. 1 HGB n.F.)

  • Gründung
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag einschl. Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführer
    • Gesellschafterliste
    • behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich
    • Einzahlungsbeleg und Kontoauszug zum Nachweis einer Bareinlage
    • Bei Sachgründung: weitere Unterlagen
  • Bestellung Geschäftsführer
    • notariell beglaubigtes Protokoll der Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Geschäftsführers
  • Abberufung Geschäftsführer
    • Urschrift oder notariell beglaubigte Abschrift des Abberufungsbeschlusses
  • Aus- oder Eintritt eines Gesellschafters
    • Neue, vollständige Gesellschafterliste
  • Änderung, Neufassung Satzung
    • Neue Fassung Gesellschaftsvertrag
  • Zweigniederlassung wird errichtet, aufgehoben oder verlegt
    • aktueller Gesellschaftsvertrag
    • Gesellschafterliste

Hier geht's zum Handelsregister ...

Bekanntmachungen, die von den Unternehmen selbst vorzunehmen sind, finden Sie auf den Seiten des elektronischen Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de oder des Unternehmensregisters unter www.unternehmensregister.de

Eingestellt am: 25.03.2008

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