Fachinformationen / Beratung
Freiwillige Krankenversicherung
Niedrigere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Hauptberuflich Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind und deren Einnamen die bisherige Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 1.837,50 EUR unterschreiten, können ab sofort eine Reduzierung ihrer Beiträge beantragen.
Diese Neuregelung ist Bestandteil der Gesundheitsreform, die zum 01.04.2007 in Kraft getreten ist. Die Krankenversicherungsbeiträge werden nun auch bei einem niedrigeren Einkommen auf der Basis der tatsächlichen Einkünfte berechnet. Die Beitragsbemessung darf aber nicht die Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer (z.Zt.: 1.225 EUR monatlich) unterschreiten.
Damit kann sich eine monatliche Ersparnis von bis zu ca. 75 € ergeben(bisheriger Mindestbeitrag zzgl. Pflegeversicherung = ca. 285 €; künftiger Mindestbeitrag = ca. 190 €).
Um die Beitragsreduzierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Selbstständige bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen. Bestandteil des Antrags ist ein Nachweis über die Einkünfte sowie über eventuell vorhandenes Vermögen. Geprüft werden auch Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Lebenspartnern (Bedarfsgemeinschaft). Vermögen wird z.B. dann unterstellt, wenn steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
Dipl.-Kffr. Sandra Stegerwald, Steuerberaterin
Eingestellt am: 01.08.2007
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