Fachinformationen / Beratung

Arzthelferinnen - neuer Manteltarifvertrag mit betrieblicher Altersvorsorge ab 1.3.2008

In letzten Tagen erreichen uns verstärkt Anfragen aus den von uns betreuten Arztpraxen hinsichtlich des neuen Tarifvertrags für Arzthelferinnen.

Hintergrund:
Im November 2007 einigten sich die Tarifpartner AAA für die ärztlichen Arbeitgeber und der Verband medizinischer Fachberufe für die Arbeitnehmerseite auf einen neuen Tarifvertrag.
Dieser sieht
ab 1.1.2008 einen linearen Anstieg der Tarifgehälter um 2,5%,
ferner
ab 1. März 2008 einen Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge vor.
Hierzu wird die bisher bereits bestehende Möglichkeit der tariflichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durch die Schaffung eines Arbeitgeberbeitrages zur betrieblichen Altersversorgung sowie eines zusätzlichen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung als weiterer Anreiz für die Mitarbeiterinnen fortentwickelt.

Details (z.B. Tarifvertrag als pdf-Datei) können Sie folgenden Internetseiten entnehmen:

Ärztekammer Bremen(unter der Rubrik: Tarifvertrag)
Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Verstärkt weisen nun Vertreter insb. von Versicherungsgesellschaften durch direktes Anschreiben von Arztpraxen, auf die Verpflichtung zum Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge für die Arzthelferinnen hin.

Die Frage ist nun:
Ist in Ihrem Fall der Tarifvertrag überhaupt anzuwenden.

Als Ihr steuerlicher Berater dürfen wir Ihnen grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Auskünfte geben. Wir haben uns daher mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht unseres Expertenpools unterhalten und folgende Voraussetzungen erfahren:

Der Tarifvertrag findet nur dann Anwendung,
wenn Sie als Praxisinhaber Mitglied der Arbeitgebervereinigung AAA sind
und Ihre Mitarbeiterinnen Mitglied der Arbeitnehmervertretung

oder (was wohl häufiger vorkommen dürfte)

wenn Sie in Ihrem
individuellem Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag
genommen haben.

Nur dann, wenn bei Ihnen eine dieser Voraussetzungen vorliegen, besteht bei Ihnen Handlungsbedarf.

In diesem Fall können wir Sie und Ihre Mitarbeiterinnen gerne - produktunabhängig - über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Rufen Sie uns daher zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise kurzfristig an.

Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater

Eingestellt am: 09.04.2008

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