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Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen

Das Bundesfinanzministerium hat in Folge der befristeten Umsatzsteuersenkung nunmehr neue Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht.

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde unter anderem eine Regelung eingeführt, nach der für bis zum 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Getränke dem ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer unterliegen.

Das hat auch Auswirkungen auf die Bepreisung von Sachentnahmen. Ein neues BMF-Schreiben vom 27. August 2020 listet die aktuellen Werte auf. Es findet sich hier zum Download und hebt das BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2019 auf.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 02.09.2020

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