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Neue Klageflut: Über 10.000 Krankenhausabrechnungen vor den Sozialgerichten
Bei den niedersächsisch-bremischen Sozialgerichten sind in den ersten neun Novembertagen offenbar über 3.000 Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf Rückforderung überzahlter Vergütungen eingegangen.
Unter den Klagen sind mindestens 283 sogenannte Listenklagen mit bis zu 1.000 Abrechnungsfällen. Dies gaben das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen und das Sozialgericht (SG) Stade in einer Pressekonferenz am 21.11.2018 bekannt. Insgesamt handele es sich um mindestens 13.579 Abrechnungsfälle, die genauso viele verschiedene Patienten betreffen würden. Es sei ein "nie dagewesener Klagehagel in die Eingangstore der Sozialgerichte".
Hintergrund:
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 9. November 2018 beschlossen hat, will der Gesetzgeber die Situation der Pflege in Deutschland grundlegend verbessern. Ein kleiner Zusatz des Gesetzes hat jedoch enorme Auswirkungen auf die Sozialgerichte. Die überraschende Verkürzung bestimmter Verjährungsfristen und der Ausschluss von Rückforderungen für Fälle vor dem Jahr 2017 bereits ab Verabschiedung des Gesetzes am 9. November 2018 haben eine Welle von Rückforderungsklagen ausgelöst. Statt wie bisher vier Jahre, haben die Krankenkassen nur noch zwei Jahre Zeit, um gegen vermeintlich fehlerhafte Krankenhausrechnungen vorzugehen. Um ihre Forderungen noch vor Beginn der neuen Fristen geltend zu machen, haben bundesweit zahlreiche Kassen geklagt.
(LSG Ns.-Bremen / STB Web)
Artikel vom 22.11.2018
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