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Höhere Preise und Verdienste steigern Krankenhauskosten um 1,96 Prozent
Der sogenannte Orientierungswert für Krankenhäuser gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Er gilt als wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich.
Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres 2018 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2016/erstes Halbjahr 2017) 1,96 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 Prozent und für Sachkosten bei 1,26 Prozent. So vermeldet es das Statistische Bundesamt.
Das Amt veröffentlicht den Orientierungswert für Krankenhäuser gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes. In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom 20.10.2018
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