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Paritätische Krankenversicherungsbeiträge ab 2019

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz, das dem Bundestag zur Beratung vorliegt, soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt.

Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Entlastung kleiner Selbstständiger

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.

Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher "passiven" Mitglieder zu beenden.

Zugang zur GKV für ehemaligen Zeitsoldaten

Schließlich wird mit dem Entwurf ehemaligen Zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher Zugang zur GKV ermöglicht. Die Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragszuschuss, der anstelle der Beihilfe gezahlt wird.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Artikel vom 26.09.2018

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