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Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen, das unter anderem das "Sofortprogramm Pflege" umsetzt. Außerdem sollen 13.000 Stellen in der stationären Altenpflege neu geschaffen und voll von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden.

Bereits ab 2018 sollen außerdem die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Die zusätzlichen Finanzmittel sollen - zu belegen durch einen Nachweis - für Pflegepersonal einzusetzen sein. Auch die Aus­bildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr sollen ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.

Entlastung und bessere Honorierung

Um Pflegekräfte zu entlasten, soll die Digitalisierung gefördert werden. Die Pflegeversicherung soll dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung stellen. Außerdem sollen die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt werden. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll ab 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden.

Unterstützung von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen

Pflegeeinrichtungen sollen finanziell dabei unterstützt werden, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Außerdem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige soll weiter erleichtert.

Schließlich soll der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung erweitert werden.

Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Alle wesentlichen Änderungen im Überblick und weiterführende Downloads können hier abgerufen werden.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

(BMG / STB Web)

Artikel vom 02.08.2018

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