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Jameda: falsche Tatsachenbehauptungen
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Zahnärztin Recht gegeben: Auf dem Ärzteportal jameda.de darf nicht weiter behauptet werden, die Ärztin unterlasse eine ausreichende Beratung ihrer Patienten.
Das Münchener Ärztebewertungsportal hatte eine Patientenbewertung öffentlich einsehbar zugelassen, bei der es hieß, eine Essener Zahnärztin verzichte auf Aufklärung/Beratung und ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch. Dagegen wandte sich die betroffene Ärztin - erfolgreich.
Die Richter aus Hamm sahen es im Prozess mit Urteil vom 13.03.2018 (Az. 26 U 4/18) als bewiesen an, dass die Zahnärztin die Patientin, von der die Bewertung stammt, tatsächlich aufgeklärt hat. Dies ergebe sich aus den zur Akte gereichten Patientenunterlagen über ihre Behandlung bei der Zahnärztin. Wenn danach von einer Aufklärung ihrer Patientin ausgegangen werden könne, sei die Bewertung auf dem Portal, dass die Zahnärztin auf eine Aufklärung/Beratung verzichte, falsch. Deshalb sei dem Unternehmen aus München zu untersagen, eine solche falsche Tatsache zu veröffentlichen.
Dass allerdings auch die Tatsachenbehauptung ihrer Patientin, die Prothetiklösungen der Zahnärztin seien teilweise falsch, nicht zutreffend sei, hat der Senat bei der summarischen Prüfung im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht feststellen können.
(OLG Hamm / STB Web)
Artikel vom 11.04.2018
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