Überbrückungshilfe 3

Stand 13.2.2021

Bis zum 31. August 2021 besteht die Möglichkeit für Corona betroffene Unternehmen online einen Antrag auf Überbrückungshilfe III zustellen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die

in mind. einem Monat im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Der Zuschuss beträgt gestaffelt nach der Höhe des Umsatzeinbruchs zwischen 40% und 90% der sog. betrieblichen Fixkosten.
Wichtig:
Die den Kosten zugrundeliegende Vertragsbeziehung muss vor dem 1. September 2020 geschlossen worden sein.

Neu an dieser Förderhilfe ist, dass diese in den meisten Fällen im Voraus gestellt werden wird. 


Damit sind aber wesentliche Parameter für die Höhe der Förderung im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt und müssen stattdessen geschätzt werden.

Es ist daher davon auszugehen, dass es im Rahmen der Schlussabrechnung zu Abweichungen sowohl bzgl der Umsatzprognose als auch bzgl der angesetzten Fixkosten kommen wird. Zuviel gezahlte Zuschüsse müssen vom Antragsteller zurückerstattet werden. Eine nachträgliche Aufstockung ist allerdings ebenfalls möglich.

Hier finden Sie die aktuellsten FAQs des BMWi zur Überbrückungshilfe III

 

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