Überbrückungshilfe 2

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Diese Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens eine der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mind. 30% im Zeitraum April bis August
  • Umsatzeinbruch von mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umsatzrückgang im Fördermonat (im Vergleich zum Vorjahresmonat):

  • Umsatzrückgang 30-50%    = 40% Förderung
  • Umsatzrückgang 50-70%    = 60% Förderung
  • Umsatzrückgang über 70% = 90% Förderung

Weitere Informationen finden Sie hier ...

 

 

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