Steuer-Update - Verlängerung Corona-Hilfen
Stand: Feb 2022
BMF vom 16.2.22
Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen: Weitere steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (bitte anklicken)
Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft wird stabilisiert und die Konjunktur gestärkt.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Maßnahmen vor:
- Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen - insbesondere Krankenhäusern - tätige Arbeitnehmer*innen gewährte Prämien zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht angerechnet.
- Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.
- Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
- Zur schnellen Refinanzierung schafft die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize. Diese Möglichkeit wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
- Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.
- Steuerpflichtigen, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Pandemie nicht investieren können, wird die Möglichkeit gewährt, Investitionen in 2023 nachzuholen, da die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Um die Liquidität von Unternehmen zu erhalten, werden die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen um ein weiteres Jahr verlängert. - Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 – auch für nicht beratene Steuerpflichtige – verlängert.
Überbrückungshilfe und Neustarthilfe bis Ende Juni verlängert
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 verlängert.
Damit soll den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen auch für das kommende Quartal die notwendige Planungssicherheit gegeben werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen.
Die Antragsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben. Für die Überbrückungshilfe IV ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30% im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 erforderlich. Die förderfähigen Fixkosten sowie der maximale Fördersatz von 90 % dieser Kosten bei einem Umsatzrückgang von über 70% bleiben ebenfalls bestehen.
Mit der Neustarthilfe 2022 sollen Soloselbständige auch für den verlängerten Förderzeitraum bis zu 1.500 € pro Monat erhalten können. Die Antragstellung wird nach einer entsprechenden Anpassung über das bekannte Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.
Sie muss für die Überbrückungshilfe IV in gewohnter Weise über Berufsangehörige als sogenannte Prüfende Dritte erfolgen.Sie können auch für die Neustarthilfe 2022 die Antragstellung übernehmen. Der FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe IV sowie der FAQ-Katalog zur Neustarthilfe 2022 sollen mit Blick auf die Verlängerung ebenfalls aktualisiert werden.
Die Pressemitteilung des BMF hierzu ist über den folgenden Link nachlesbar:
Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert - Bewährte Programmbedingungen werden fortgesetzt (bitte anklicken)

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