Senkung USt - Merkblatt mit Beispielen

Stand: 18.6.2020

die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5% hört sich einfach an – ist es aber nicht.

So sehr wir diese Steuersatz-Reduzierung persönlich begrüßen, letztlich bedeutet diese sowohl für Sie als auch für uns eine erhebliche Mehrarbeit. Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief erhalten Sie wichtige Hinweise und Erläuterungen. Bitte lesen Sie die Informationen und leiten Sie evtl. nötige Schritte zur Umstellung z.B. Ihrer Rechnungstellung, Kassensysteme, ERP Systeme etc. umgehend in die Wege.
Sprechen Sie Lieferanten/Systempartner kurzfristig an.

Für die konkrete Umsetzungsphase ab 01.07.2020 bitten wir folgendes zu beachten:

Bitte informieren Sie uns über Ihre/n zuständige/n Buchhaltungs-Sachbearbeiter/in darüber, in welchem Umfang Sie unsere Unterstützung benötigen und vor allem auch in welchem Umfang Sie ab der Buchhaltungsbearbeitung des Monats Juli Überprüfungsmaßnahmen durch uns wünschen.

Spielen wir Ausgangsrechnungen von Ihnen EDV-gestützt in unser System ein, sehen wir in der Regel die zugrunde liegenden Rechnungen im Detail nicht. Sollen wir also auch Ihre Ausgangsrechnungen prüfen und Korrekturhinweise geben, so müssen Sie diese gesondert einreichen. Anfallenden Zusatzaufwand für die Prüfung müssen wir gesondert in Rechnung stellen.

Eingangsrechnungen werden standardmäßig beim Verbuchen geprüft, Änderungshinweise und Sammlungen von Korrekturvorschlägen fertigen wir ab einem netto Rechnungsbetrag von 5.000 Euro an. Sofern Sie eine abweichende Prüfung wünschen informieren Sie uns bitte schriftlich (Email genügt).

Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge oder Wartungs- /Leasingverträge prüfen Sie bitte auch zusammen mit den jeweiligen Vertragspartner und achten Sie darauf, sofern hier Umsatzsteuer enthalten ist, dass Sie für den Übergangszeitraum von 01.07.-31.12. eine geänderte Dauermietrechnung erhalten.

Mandanten-Informationsbrief mit Beispielen

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