Senkung des Mehrwertsteuersatzes: dringender Handlungsbedarf

Stand: 7. Juni 2020

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunkturprogramm geeinigt, das verschiedene Maßnahmen vorsieht. Die relevanteste Maßnahme ist aus unserer Sicht die zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer!

Umsatzsteuersenkung

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 16 % bzw. 5 % soll vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Diese Maßnahme kann zwar einen gewissen positiven Effekt für Verbraucher und krisenbetroffene Unternehmen bringen, ist jedoch mit einem enormen Umstellungsaufwand bei Unternehmen verbunden.

Verschiedene logistische und organisatorische Änderungen sind erforderlich, die in den kommenden 4 Wochen umgesetzt werden müssen, z.B. die Änderung von Daueraufträgen für Mieten und Pachten usw., Änderungen der Preislisten, Updates von Fakturierungsanwendungen und von Registrierkassensystemen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kassenaufsteller bzw. Ihrem IT-Dienstleister schnellstmöglich in Verbindung um das weitere Vorgehen zu besprechen und zeitlich zu planen.

Weitreichendere Fragen rund um die angrenzenden Themen, wie die Behandlung und Schlussabrechnung bei Anzahlungen, Gutscheine, Teilleistungen etc., wird vermutlich in Kürze ein BMF-Schreiben veröffentlicht.
Auf Basis der Erfahrungen aus früheren Umsatzsteuersatzänderungen haben wir Ihnen ein Merkblatt mit Handlungsvorschlägen erstellt.

Merkblatt 1:  Stand 7. Juni 2020 Mandantenrundschreiben MwSt Senkung 8-6-20.pdf

Merkblatt 2: Stand 10. Juni 2020 (dt + engl-Vers.) Rundschreiben USt-2 dt+engl.pdf

 

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