Hilfspaket 23.4.2020

Stand 23.4.2020:

(1) Erhöhung Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld soll für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten,

  • ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden.
  • Ab dem 7. Monat wird es auf 80 Prozent erhöht.
  • Für Haushalte mit Kindern liegen die Zahlen höher, bei 77 beziehungsweise 87 Prozent.
  • Die Regelung soll bis Ende des Jahres gelten.

(2) Senkung Mehrwertsteuersatz

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.

(3) Verlustverrechnung

Geplant sind eine zusätzliche steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Konkret geht es um die sogenannten Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.

 

Quelle:
dpa - Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23.4.2020

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