Corona und Mitarbeiter
Aktuell erreichen uns als Steuerkanzlei viele Anfragen zu dem Themenbereich "Corona und Mitarbeiter".
Was tun, wenn...
- ein Mitarbeiter sich krank meldet?
- ein Arbeitnehmer eine bestätigte Corona-Infektion mitteilt?
- ein Arbeitnehmer einen engen Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte?
- das Gesundheitsamt eine Quarantäne für einen Arbeitnehmer angeordnet hat?
- ich eine Entschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne beantragen will?
- ein Mitarbeiter aus einem Urlaub im ausländischen Risikogebiet zurückkehrt?
- ein Mitarbeiter eine Warnung der Corona-App wegen einer Risiko-Begegnung erhält?
- ein Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen kann, weil ein Kind betreut werden muss, dessen KiTa oder Schule aufgrund von Corona geschlossen wurde?
- ein Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen kann, weil ein Kind betreut werden muss, für das häusliche Quarantäne angeordnet wurde?
(Quelle: IHK München)
Auch wenn diese Fragen im Zusammenhang mit der von uns für Sie erstellten Lohn- und Gehaltsabrechnungen auftreten, handelt es sich hierbei in aller Regel nicht um steuerliche sondern um (arbeits-)rechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen.
Leider können und dürfen wir Sie als Steuerberater aus berufsrechtlichen Gründen in diesen Fragen nicht beraten.
Um Sie - in Ihrem eigenen Interesse - bestens zu beraten, verweisen Sie unsere MitarbeiterInnen daher auf die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Sofern Sie keinen passenden Anwalt haben, so können wir Ihnen aus dem Fachberaterzentrum gerne einen Kollegen empfehlen.
Erste Informationen finden Sie aber auch im Internet. So hat z.B. die IHK München zu diesem Themenbereich eine sehr detaillierte und ständig aktualisierte Darstellung von Fragen und Antworten (siehe oben) zusammengestellt.

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