Kassenmeldepflicht 2025
Seit 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gem. § 146a Abs. 4 AO (Abgabenordnung) angemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt für alle Kassen, unabhängig davon, ob sie gekauft, gemietet oder geleast wurden.
Die Meldung erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder alternative Software mit ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client).
Meldefristen
- Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen innerhalb eines Monats nach Erwerb gemeldet werden.
- Auch bei Außerbetriebnahme eines Systems ab dem 1. Juli 2025 gilt diese Frist.
- Gemietete oder geleaste Kassensysteme werden als angeschafft betrachtet und unterliegen den gleichen Meldepflichten.
Unsere Empfehlung
- Kümmern Sie sich frühzeitig um das Thema.
- Ihr Kassenhersteller unterstützt Sie bei der Meldung. Informationen z.B. finden Sie hier ...
- Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserem Merkblatt Mandanten-Info Kasse 2025.pdf
