Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Diese Sofortmaßnahme setzen wir ab dem 23.3. für Sie um!
Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer- Sondervorauszahlung:
Aufgrund BMF-Schreiben vom 19.3.2020 besteht die Möglichkeit die von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf NULL zu setzen, so dass Sie die bereits bezahlte Steuer erstattet bekommen.
Hinweis für unsere Mandanten:
Ihr Einverständnis stillschweigend vorausgesetzt, haben wir - als kostenlose Serviceleistung - für Sie diesen Antrag gestellt, verbunden mit der Hoffnung, dass das Finanzamt diesen Betrag zeitnah erstatten wird.
Kommen Sie weiterhin gut durch die Krise – bleiben Sie gesund!

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